Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen) unterliegen der Prüfpflicht gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Zur Unfallvermeidung führen unsere Sachkundigen regelmäßig die UVV-Prüfungen gemäß der BGV durch.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für ein Gesamtkonzept, indem wir Ihre Fahrzeuge bewerten, die Hauptuntersuchungen durchführen, Unfall- und Schadenabwicklung organisieren, Ihre Tore und Hebebühnen prüfen sowie Sie ggf. bei Ihren Leasingrücknahmen unterstützen.