Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren bei korrektem Anbau und zulässigen Bauteilen die Veränderungen gemäß §19 (3) und (4) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Zu technischen Änderungen zählen beispielsweise die Umrüstung der Fahrzeuge auf andere Räder oder Reifen, der Anbau von geänderten Auspuffanlagen, Leistungssteigerungen, Spoiler oder geänderten Fahrwerken. Ob wir eine Änderungsabnahme durchführen können, hängt davon ab, ob Sie für die Änderung ein gültiges Prüfzeugnis besitzen. Wenn die Vorgaben aus den Prüfzeugnissen eingehalten sind und der Anbau korrekt erfolgte, kann anschließend mit unserer Bescheinigung die zulässigen Änderungen bei der Zulassungsstelle in Ihre Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Zulässige Prüfzeugnisse sind:
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Teilegutachten oder Teilegenehmigungen.
Liegen derartige Prüfzeugnisse nicht vor oder ist die Zuordnung zu Ihrem Fahrzeug nicht möglich oder die aufgeführten Auflagen und Hinweise nicht eingehalten, so ist eine Änderungsabnahme nicht möglich. In diesem Fall können unsere Unterschriftsberechtigten (USB) des Technischen Dienstes der GTÜ prüfen, ob eine Einzelabnahme gemäß §21 StVZO möglich ist. Sprechen Sie uns diesbezüglich direkt an.