Unser Unternehmen bietet die:
- wiederkehrende Gasanlagenprüfung GWP
- Gassystemprüfung GSP
- Gasanlagenprüfung GAP
- Flüssiggasanlagen / Campinggasprüfung in Freizeitfahrzeugen und Anhänger gemäß G607
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung GWP
Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb (Flüssiggas LPG oder Erdgas CNG) müssen bei der wiederkehrenden Hauptuntersuchung HU auch Zulässigkeit, Zustand, Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft werden. Unsere Prüfingenieure sind ausgebildet und befugt diese Prüfungen durchzuführen.
Ist im vorangegangenen Zeitraum von 12 Monaten eine Gassystemeinbauprüfung GSP oder Reparatur an der Gasanlage durchgeführt worden und hat der Halter noch die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) parat, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der HU, da hier die GSP/GAP bezogen auf diese HU noch ausreichend ist.
Gassystemprüfung GSP
Vor jeder Inbetriebnahme einer nachgerüsteten Gasanlage zum Antrieb in Fahrzeugen, muss einmalig eine Gassystemeinbauprüfung GSP durchgeführt werden. Hier wird von unseren Prüfingenieuren überprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig verbaut wurde und ob die Bauteile ordnungsgemäß funktionieren.
Voraussetzung für das Bestehen der GSP ist eine bestehende ECE-R115-Genehmigung für die Gasanlage. Ein wesentliches Indiz hierfür ist die Genehmigungsnummer der Gasanlage, welche wie folgt aussehen sollte R115-000123. Verfügt die eingebaute Gassystemanlage nicht über eine ECE-R115-Genehmigung, ist es erforderlich, vor der einmaligen GSP eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO durch unsere Unterschriftsberechtigten USB des Technische Dienstes durchführen zu lassen, siehe dazu unsere Dienstleistung "Einzelbetriebserlaubnis".
Gasanlagenprüfung GAP
Im Verordnungstext wird zwischen den wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen GWP, die im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung HU gefordert werden, und den sonstigen Gasanlagenprüfungen GAP unterschieden. Vom Umfang der zu prüfenden Tätigkeiten gleichen sich die GWP und GAP jedoch. GWP wird die Untersuchung genannt, wenn diese im Rahmen der HU durch den Prüfingenieur durchgeführt wird und GAP, wenn diese in den folgenden Fällen von einer anerkannten Werkstatt vorgenommen wird:
- nach jeder Reparatur an der Gasanlage,
- nach einem Brand oder Unfall unter Beeinträchtigung der Gasanlage.
Die GAP kann bis zu 12 Monate vor der HU durchgeführt werden und wird bei der HU als GWP anerkannt.
Flüssiggasanlagen / Campinggasprüfung gemäß G607
Flüssiggas wird in Campingfahrzeugen und Wohnwagen zum Kochen, Heizen und für den Kühlschrank verwendet.
Eine Prüfung gemäß G607 stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadenfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen, mahnt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V.. Darüber hinaus verlangen manche Campingplätze eine gültige Prüfplakette als Voraussetzung zum Befahren ihres Platzes.