Ziele
Qualitative Ziele:
- Kundenorientiertes / individuelles Vorgehen
- Verkehrsfähige Dienstleistungen
- Marktgerechte Preispolitik
- Objektivität human vermitteln
Wir streben an, uns bereits vor Ausführung unserer Leistungen durch Vorgespräche mit unseren Auftraggebern abzustimmen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass nach erfolgter Leistung der Auftraggeber zufriedengestellt sein wird. Dabei beabsichtigen wir auf die unterschiedlichen Zielgruppen individuell einzugehen.
Die Preisgestaltung der unterschiedlichen Dienstleistungen orientieren sich am Markt, wobei es uns vordergründig nicht um Wachstum, sondern um Stabilität und Qualität geht. Qualität definieren wir dabei mit „Verkehrsfähigkeit“ unserer Dienstleistungen.
Wir beabsichtigen bei unserem Leistungsumfang besonders die Verhältnismäßigkeit zu wahren. So fallen Kosten je nach Aufwand der zu betrachtenden Umstände an. Sind Antworten nur durch erhebliche Aufwendungen zu finden, weisen wir im Vorfeld darauf hin.
Als wesentlicher Grundsatz der Sachverständigentätigkeit gilt es für uns, die Ergebnisse unserer Tätigkeiten mit entsprechender Sensibilität zu vermitteln und darzustellen. Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie daraus resultierende Zusammenhänge sollen dem Aufraggeber und den Betroffenen im Rahmen unserer Tätigkeiten und Möglichkeiten nachvollziehbar dargelegt werden.
Sachziele
Zu den Leistungen des Unternehmens zählt die Bereitstellung und Vermittlung wesentlicher Dienstleistungen aus dem Bereich des Kfz-Sachverständigenwesens.
Diese sind im Wesentlichen:
- Schadengutachten zur Ermittlung der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall,
- Kostenvoranschläge bei Bagatellschäden,
- Beweissicherungen am Fahrzeug nach einem Unfall,
- Wertgutachten an Gebrauchtfahrzeugen und Oldtimern,
- Restaurierungsbegleitungen sowie
- Beratung bei Fragen rund um die Fahrzeugtechnik.
Als Partner der Gesellschaft für Technische Überwachung GTÜ bieten wir folgende hoheitliche Dienstleistungen:
- Hauptuntersuchungen an Kfz gemäß §29 StVZO,
- Abgasuntersuchungen bzw. Untersuchung des Motormanagements für abgasrelevante Bauteile,
- Änderungsabnahmen an Kfz gemäß §19(3) StVZO,
- Einzelabnahmen gemäß §19(2) in Verb. mit §21 StVZO,
- Wiederkehrende Untersuchungen an Gasanlagen in Kfz,
- Campinggas-Prüfungen an Wohnmobilen und Wohnwagen,
- UVV-Prüfungen an Kfz,
- Untersuchungen an Fahrzeugen zur Personenbeförderung gemäß BOKraft,
- Verlängerungen der B3-Bescheinigung für Gefahrgutfahrzeuge gemäß ADR