Wie viel ist mein Oldtimer wert?
Diese Frage wird uns nahezu täglich gestellt. Sie zu beantworten ist jedoch komplexer, als vielfach angenommen. Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick zu den Hintergründen einer Wertfindung geben.
Der für Gebrauchtwagen gemäß des Institutes für Sachverständigenwesen (IfS) zu verwendende Begriff des Wiederbeschaffungswertes ist definiert als: „Der Betrag eines Kraftfahrzeuges, zu dem ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler erworben werden kann.“
Bei klassischen Fahrzeugen kann die Vorgehensweise bei der Wertermittlung von Gebrauchtwagen sowie die Definition des Wiederbeschaffungswertes nur bedingt Anwendung finden. Zunächst werden die in einer Vielzahl vorhandenen Oldtimer nicht überwiegend von Händlern, sondern von ihren Besitzern auf dem Privatmarkt oder in Kommission gehandelt. Somit ist ein wesentlicher Bestandteil der Definition des Wiederbeschaffungswertes nicht gegeben.
Des Weiteren spielt bei der Wertfindung von historischen Fahrzeugen die Ausstattung der Fahrzeuge oftmals eine untergeordnete Rolle. Vielmehr ist der Erhaltungszustand oder gegebenenfalls die Güte der an einem Fahrzeug vorgenommen Restaurierungsarbeiten von Interesse und wertbeeinflussend. Ferner kann die Historie, bei der die Vorbesitzer oder besondere Ereignisse in der Vergangenheit, wie beispielsweise Rennerfolge gemeint sind, wesentlich auf den erzielbaren Wert des Fahrzeuges Einfluss haben.
Um dem zuvor Geschilderten bei der Wertfindung weitestgehend gerecht werden zu können und gleichzeitig Klassiker hinsichtlich ihres Wertes in etwa vergleichbar zu bekommen, wurden Zustandsnoten für Oldtimer eingeführt. Diese Klassifizierung gleicht dem Deutschen Schulnotensystem, wobei die einzelnen Noten gemäß IfS folgende Definitionen aufweisen:
Note 1
Makelloser Zustand; keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität); Fahrzeug der absoluten Spitzenklasse; unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug; wie neu (oder besser); sehr selten!
Note 2
Guter Zustand; mängelfrei, mit leichten Gebrauchspuren; original oder fachgerecht und aufwendig restauriert; keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile
Note 3
Gebrauchter Zustand; normale Spuren der Jahre; kleinere Mängel, aber voll fahrbereit; keine Durchrostungen; keine sofortigen Arbeiten notwendig; nicht schön, aber gebrauchsfertig
Note 4
Verbrauchter Zustand; nur bedingt fahrbereit; sofortige Arbeiten notwendig; leichte bis mittlere Durchrostungen; einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt; teilrestauriert; leicht zu reparieren (bzw. restaurieren)
Note 5
Restaurierungsbedürftiger Zustand; nicht fahrbereit; schlecht restauriert bzw. teil- oder komplettzerlegt; größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar; fehlende Teile.
Der bei klassischen Fahrzeugen zu verwendende Wertbegriff ist definitionsgemäß der Marktwert (auch Veräußerungswert). Dieser basiert nach allgemeiner Auffassung auf § 9, Abs. 2 des Bewertungsgesetzes. Dort heißt es wörtlich: „Der gemeine Wert (gemeint ist der Veräußerungs- bzw. Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen.“ Zudem ist diese Definition im Versicherungsvertragsgesetz aufgeführt und gilt bei Versicherungen als Grundlage für die Einstufung des zu versichernden Risikos.
Praktisch umgesetzt bedeutet dieses, dass zur Bestimmung eines Fahrzeugwertes eine Marktrecherche bezüglich des zu bewertenden Fahrzeuges durchzuführen ist.
Dabei setzt sich der Markt für historische Fahrzeuge aus Internetforen, Auktionshäusern, Angeboten in speziellen Zeitschriften, Oldtimer-Messen und einzelne, auf historische Fahrzeuge spezialisierte Händler zusammen.
Der tatsächlich auf das spezielle Fahrzeug bezogene Wert ist demnach zwischen Angebot und Nachfrage mit Sachverstand zu ermitteln, um der Definition des Marktwertes entsprechen zu können. Zusätzlich zu dem auf diese Weise ermittelten Fahrzeugwert, sind zu berücksichtigende Wertfaktoren:
berühmte Vorbesitzer, Rennerfolge, außergewöhnliche geschichtliche Zusammenhänge, Umbauten, Ausstattungen, das Baujahr, technische Besonderheiten, Renntauglichkeit oder limitierte Stückzahlen eines Fahrzeugmodells.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass insbesondere bei speziellen Oldtimerversicherungen der so genannte „Wiederherstellungswert“ von Bedeutung sein kann. Dieser ergibt sich aus den Kosten, die für den Wiederaufbau eines beschädigten, gestohlenen oder abgebrannten Fahrzeuges erforderlich sind bzw. aus den Kosten, die anfallen, um ein weitestgehend identisches Fahrzeug zu beschaffen und dieses auf den Stand des ursprünglich zu bewertenden Objektes umzurüsten.
Objektiv betrachtet steht bei der Wertermittlung eines Fahrzeuges nicht im Vordergrund welche Besonderheit als grundsätzlich höherwertig einzustufen ist, sondern vielmehr, wie groß die Nachfrage und dementsprechend der tatsächlich zu erzielende Wert am Markt sachverständig abgeschätzt werden kann.
Je nach Fahrzeugtyp können unterschiedliche, wertbeeinflussende Faktoren auch unterschiedlich stark auf die Wertfindung Einfluss nehmen. Während bei einem Fahrzeug mit großer Stückzahl die Vorbesitzer eine entscheidende Rolle spielen können, so ist es bei einem Fahrzeug mit limitierter Auflage bzw. geringer Produktionszahl weniger von Bedeutung, wie viele oder welche Vorbesitzer in der Historie des Fahrzeuges enthalten sind. Diese Darstellung soll lediglich beispielhaft darauf hinweisen, dass wertbeeinflussende Faktoren jeweils auf das zu bewertende Fahrzeug zu beziehen sind und unterschiedlicher Ausprägung sein können. Grundsätzlich kann keine Rangfolge in der Wertigkeit der zu berücksichtigenden Faktoren erstellt werden, da sich diese bei jedem Fahrzeugtyp anders darstellen können.
Die Problematik der Wertfindung von historischen Automobilen bietet stets Diskussionspotenzial.
Wir erstellen auf Wunsch fundierte Oldtimer-Wertgutachten über:
den Wiederbeschaffungswert,
den Marktwert und
den Wiederherstellungswert.