Als Rechtsanwalt, insbesondere als Fachanwalt für Verkehrsrecht, geraten Sie regelmäßig mit Gutachten eines Sachverständigen in Kontakt. Wenn die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall der vermutlich häufigste Fall von Kontakten mit Kfz-Sachverständigen sein dürfte, so existieren weitere unterschiedliche Fragestellungen, bei denen die Hinzuziehung eines auf Kraftfahrzeuge spezialisierten Gutachters erforderlich erscheint.
Gern stehen wir Ihnen zunächst telefonisch für Fragen zur Verfügung, ob die Hinzuziehung in Ihrem speziellen Einzelfall sinnvoll erscheint.