- AUFTRAGSZUNAHME
- KUNDENBINDUNG
- ZEIT- UND KOSTENERSPARNIS
- FLEXIBILITÄT
Wir arbeiten täglich mit Kfz-Werkstätten in Ostwestfalen-Lippe zusammen. Durch unsere strategische Aufstellung mit unseren Gutachten- und Prüfstellen, haben wir jederzeit die Möglichkeit flexibel unsere Dienstleistungen für Ihre Kunden in Ihren Räumlichkeiten anzubieten.
Gern erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, was wir für Sie und Ihre Kunden tun können. Testen Sie uns, auch wenn Sie bereits mit anderen Sachverständigen zusammen arbeiten.
Es findet zusammen, was zusammen gehört!
So werden Sie GTÜ-Prüfstützpunkt Partner
In einem Kfz-Betrieb, der Prüfstützpunkt ist, können amtliche Fahrzeuguntersuchungen – u. a. gemäß Anlage VIII StVZO – durchgeführt werden.
Damit ein Kfz-Betrieb Prüfstützpunkt werden kann, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein:
Anforderungen an Gebäude, Ausstattung und Grundstück:
- Das Gebäude muss für Prüfzwecke der zu untersuchenden Fahrzeuge (z. B. Pkw oder Lkw) geeignet und ausgestattet sein.
- Zur Ausstattung gehören:
- ein stückgeprüfter und kalibrierter Bremsenprüfstand
- ein stückgeprüfter Scheinwerfereinstellplatz und ein kalibriertes Scheinwerfereinstellgerät nach den Vorgaben der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie, der Verkehrsblätter Nr. 115/2016 und Nr. 75/2017
- bei Anerkennung als UMA-Werkstatt ein geeichtes und kalibriertes AU-Gerät – möglichst für Benzin- und Diesel-Motoren. Unsere Prüfer haben im Außendienst immer ein AU-Gerät an Board, so dass wir vor Ort die Abgasuntersuchungen für Sie durchführen können.
- Die Beschaffenheit des Grundstückes muss sicherstellen, dass im öffentlichen Verkehrsraum keine Beeinträchtigungen durch die Prüftätigkeit entstehen. Dafür sollte z. B. gegeben sein:
- ausreichende Stellflächen für die zu untersuchenden Fahrzeuge
- möglichst ausreichende Fläche auf dem Werkstattgelände, um im Bedarfsfall eine Abbremsung im Fahrversuch durchführen zu können
Wesentliche formale Voraussetzungen:
- Die Rechtsgrundlagen zur Fahrzeugüberwachung fordern die Vorlage einer Kopie der Prüfprotokolle (Stückprüfung, Kalibrierung) der eingesetzten Messgeräte zur Einsichtnahme und Prüfung durch die Überwachungsorganisation.
- Der Kfz-Betrieb muss mit dem Kfz-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein bzw. die Voraussetzung für einen Eintrag in die Handwerksrolle erfüllen.
- Dem GTÜ-Partnerbüro liegt ein vom Kfz-Betrieb unterschriebener Untersuchungsstellen-Vertrag im Original vor. Diesen bringen wir mit, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ihre Vorteile als GTÜ-Prüfstützpunkt:
- Auftragsplus: Mängelbehebungen und Nachprüfungen können direkt in Ihrem Kfz-Betrieb durchgeführt werden.
- Kundenbindung: Ihren Kunden können Sie bei Bedarf eine tagesaktuelle Fahrzeugfertigstellung und damit einen Full-Service anbieten.
- Zeit- und Kostenersparnis: Der Prüfingenieur kommt in den Kfz-Betrieb, Kosten für die Fahrt zu einer Prüfstelle und mögliche Wartezeiten entfallen.
- Flexibilität: Die Prüftermine können Sie direkt mit dem GTÜ-Partnerbüro vor Ort vereinbaren.