Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Die GUPRO kann seither als Partner der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) auch unsere Unterschriftsberechtigten (USB) Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge erstellen, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) sowie für Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L,T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge).
Erforderlich wird ein Gutachten gemäß § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:
- zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA,
- zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung,
- bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§ 19(2) i.V.m. § 21 StVZO – sogenannte „Einzelabnahmen“),
- zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren.