Wird infolge von Umbaumaßnahmen, eine geänderte Nutzung oder aufgrund der Ausstattung die Fahrzeugart geändert, so erlischt gemäß §19 StVZO die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges.
Wird infolge von Umbaumaßnahmen, eine geänderte Nutzung oder aufgrund der Ausstattung die Fahrzeugart geändert, so erlischt gemäß §19 StVZO die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges.
Ein Unfallschaden mit einem Oldtimer ist neben den technischen Schäden und möglichen Verletzungen der Beteiligten zusätzlich oftmals eine sehr emotionale Angelegenheit. Der Besitzer eines historischen Fahrzeuges sieht seinen Klassiker üblicherweise nicht als reines Fortbewegungsmittel, sondern verbindet nostalgische Emotionen und betrachtet die "Oldtimerei" als Hobby oder gar Leidenschaft.
Ein Verkehrsunfall stellt als solches bereits eine psychische Belastung für alle Beteiligten dar, wird jedoch bei der Beteiligung eines Oldtimers nochmals komplizierter. Nicht nur bei der emotionalen Verarbeitung des Eigentümers, sondern auch bei der Schadenabwicklung.
Nach einem Verkehrsunfall kommen viele Fragen auf, welche oftmals zu schnell unvollständig beantwortet werden.
Alle an einem Unfall beteiligten Personen und anschließend bei der Schadenregulierung beteiligten Organisationen und Einrichtungen besitzen unterschiedliche Interessen. Handeln Sie nicht unüberlegt und informieren Sie sich umfangreich über Ihre Rechte.
Es ist ratsam sich bei Unklarheiten den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Ist die Schuldfrage nicht geklärt, kann ein Beweissicherungsgutachten von Nöten sein. Bei schweren Unfällen sollten die Spuren auch an der Unfallörtlichkeit mit Sachverstand gesichert werden. Die Hinzuziehung eines Anwaltes bei einem Unfallschaden mit Beteiligung eines Oldtimers ist erfahrungsgemäß noch eindringlicher zu empfehlen, da Schadenbearbeiter einer Versicherung nicht zwingend die zu berücksichtigenden Besonderheiten bei historischen Fahrzeugen kennen müssen. Es ist auch ratsam sich nicht nur einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, sondern auch vorab zu klären, ob sich dieser Anwalt auch mit historischen Fahrzeugen oder besser gesagt mit der allgemeinen Rechtsprechung rund um Oldtimer auskennt. Dieses Wissen ist sehr rar und lediglich wenige Anwälte haben sich auf dieses Segment spezialisiert.
Was für den Anwalt und den Sachbearbeiter der Versicherung gilt, ist noch entscheidender bei der Wahl eines geeigneten Sachverständigen. Gutachter, die sich in Ihrer beruflichen Laufbahn nicht explizit mit historischer Fahrzeugtechnik beschäftigt haben und selbst keine Berührung hatten oder haben, können schwer die Besonderheiten bei den Instandsetzungen beurteilen. Die Reparaturwege und erforderlichen Maßnahmen unterscheiden sich bei Oldtimern wesentlich zu den modernen Fahrzeugen. Deswegen erscheint auch nicht jede Kfz-Werkstatt geeignet, um die Instandsetzung vornehmen zu können. Spezialisierte Betriebe mit tatsächlichem Know-How sind ebenso schwer zu finden, wie auf Oldtimer spezialisierte Anwälte, Kfz-Sachverständige und Versicherungen.
Unser Spezialist für historische Fahrzeuge ist international im Einsatz und restauriert in seiner Freizeit eigene Oldtimer. Er hat Erfahrungen bei der Erstellung von Gerichtsgutachten und hat seine Fähigkeiten von der Pike auf gelernt und stets weiterentwickelt. Aus diesem Grund sind unsere Oldtimer-Schadengutachten geeignet, um den Schaden an Ihrem Oldtimer gegenüber der gegnerischen Versicherung fundiert geltend zu machen. Unser Gutachten dokumentiert den Schaden und sichert die Beweise am Fahrzeug. Auf diese Weise können unter Umständen auch nach der Instandsetzung des Fahrzeuges noch Fragen zum Unfallhergang geklärt werden. In unseren Gutachten nehmen wir Stellung zur Plausibilität bezüglich Schaden und Hergangsschilderung. Dieses kann bei Streitigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt zur Klärung beitragen.
Wir ermitteln die tatsächlichen Reparaturkosten sowie den Markt-, Wiederbeschaffungs- und Restwert oder bei Bedarf den Wiederherstellungswert des Oldtimers. Ferner ermitteln wir, ob das Fahrzeug infolge des Schadens eine zu berücksichtigende Wertminderung erfahren hat.
Mit Hilfe unseres Oldtimer-Schadengutachtens ist eine Schadenregulierung fundiert möglich, so dass anschließend keine Fragen unbeantwortet bleiben und bei Streitigkeiten Dritte unabhängig Urteile fällen können.
Eine betroffene Privatperson kann mit einem objektiven Oldtimer-Schadengutachten seinen berechtigten Schaden beweisen.
Lassen Sie sich nicht von der Anwendung Ihres Rechtes abhalten.
Unsere kostenfreie Hotline: 0800 200 44 10
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