Ob vor dem Urlaub oder Kurztrip, für die Hauptuntersuchung oder wenn es zu einem Unfall gekommen sein sollte; für Camper auf Rädern stehen Ihnen unsere Sachverständigen mit den nachstehenden Dienstleistungen zur Verfügung.
Wir führen die vorgeschriebene, amtliche Hauptuntersuchung HU durch. In Ostwestfalen sind wir an mehreren Prüfstellen und diversen Partnerwerkstätten im Einsatz.
Mehr erfahrenDie in die Hauptuntersuchung HU integrierte Abgasuntersuchung AU für Fahrzeuge ist Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der HU. Wir führen beide Untersuchungen gemeinsam durch.
Sie haben Ihr Fahrzeug modifiziert? Bei Vorlage einer Teilegenehmigung, einer allgemeinen Betriebserlaubnis ABE oder eines Teilegutachtens, bescheinigen wir Ihnen den korrekten Anbau in Form einer Änderungsabnahme gemäß §19(3) StVZO.
Mehr erfahrenFahrzeuge ohne oder mit erloschener Typgenehmigung oder für die dessen Nachweis nicht erbracht werden kann, benötigen ein sogenanntes Vollgutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Mehr erfahrenUnsere Prüfingenieure führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch.
Mehr erfahrenWir bieten für gasbetriebene Fahrzeuge die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP), Gassystemeinbauprüfungen (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) sowie die Campinggasprüfung nach DVGW G 607.
Mehr erfahren§29 StVZO fordert für schwere Nutzfahrzeuge die wiederkehrende Sicherheitsprüfung SP. Sowohl an unseren Prüfstellen, als auch in anerkannten Partnerwerkstätten führen unsere Prüfingenieure die SP durch.
Mehr erfahrenNach einem Verkehrsunfall kommen viele Fragen auf, welche oftmals zu schnell unvollständig beantwortet werden. Wir ermitteln die tatsächlichen Reparaturkosten sowie den Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeuges. Ferner ermitteln wir, ob das Fahrzeug infolge des Schadens eine zu berücksichtigende Wertminderung erfahren hat.
Mehr erfahrenEine Beweissicherung nach einem erlittenen Schaden kann sich aus unterschiedlichen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt als sehr hilfreich erweisen. Insbesondere, wenn im Verlauf der Schadenregulierung der Schadenhergang in Frage gestellt wird oder die Schuldzuweisung nicht eindeutig geklärt werden kann.
Mehr erfahrenDie Notwendigkeit der objektiven Wertfeststellung eines Fahrzeuges kann sehr viele Gründe haben.Wir bieten die Erstellung von Wertgutachten über Marktwert nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), den Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Schadenregulierung nach dem BGB. Außerdem den Wiederherstellungswert eines Oldtimers sowie den Händlereinkaufs- und Verkaufswert für Automobilhändler und das Finanzamt.
Mehr erfahrenEin Zustandsbericht hilft beim Verkauf Ihres Fahrzeuges. Unsere Gutachter dokumentieren den Zustand und beschreiben die Ausstattung für einen Kaufinteressenten.
Mehr erfahrenWas ist mein Oldtimer wert? Diese Frage wird uns nahezu täglich gestellt. Sie zu beantworten ist jedoch komplexer, als vielfach angenommen.
Wir sagen Ihnen gern worauf es ankommt.
Wenn die Umstände für eine Schadenregulierung eindeutig geklärt sind oder es sich lediglich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt, ist die Erstellung eines Schadengutachtens nicht zwingend notwendig. Für diesen Fall erstellen wir objektive Reparaturkostenkalkulationen, auf deren Grundlage ein Schaden abgerechnet werden kann.
Mehr erfahrenMo-Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr
Sa: 10:00 bis 13:00 Uhr
Mo-Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr
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