Klassifizierung Kfz-Sachverständiger
Grundsätzlich lassen sich die Tätigkeiten von Kfz-Sachverständigen in drei unterschiedliche Arbeitsbereiche aufteilen:
- Erstellung von Kfz-Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall und Fahrzeugbewertungen,
- Rekonstruktion von Verkehrsunfällen sowie Gerichtsgutachten zu Fragestellungen aus dem Bereich der Fahrzeugtechnik in rechtlichen Streitfällen (Gerichtsgutachter und Unfallanalytiker),
- Durchführung von amtlichen Untersuchungen als amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (aaÜO).
Aus diesen unterschiedlichen Arbeitsbereichen ergeben sich unterschiedliche Dienstleistungen sowie darüber hinaus zum Teil sehr spezifisches Fachwissen und damit verschieden erforderliche Qualifikationen.
In der Praxis führen diese drei Arbeitsbereiche dazu, dass sich ein Kfz-Sachverständiger üblicherweise für eines der drei Bereiche entscheidet und seinen berufliche Expertise daraufhin spezialisiert.
Kfz-Sachverständiger ist kein geschützter Begriff
Anders als beim Prüfingenieur und dem amtlich anerkannten Sachverständigen für die rechtlich geforderten Untersuchungen, sind Sachverständige im allgemeinen Personen, welche auf einem Gebiet besondere Fachkenntnisse vorweisen können. Die Aufgabe eines Sachverständigen ist es, auf Grund seiner Fachkenntnisse die anderen Personen zur Beurteilung eines Sachverhalts fehlende Sachkunde zu ersetzen und ihnen dadurch eine Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Zwischen den Bezeichnungen "Sachverständiger" und "Gutachter" besteht grundsätzlich kein Unterschied. Die Bezeichnung als Sachverständiger oder Gutachter ist gesetzlich nicht geschützt. Somit kann sich jeder selbst für ein Fachgebiet als Sachverständiger bezeichnen, so genannte selbst ernannte Sachverständige.
Voraussetzungen, die ein Kfz-Sachverständiger erfüllen sollte
Wer beabsichtigt als Kfz-Sachverständiger tätig zu werden, sollte zum einen über ein gutes technisches Verständnis verfügen und zum anderen eine bereits recht fundierte Vorbildung mitbringen. Als Vorbildungen kommen in Frage:
- Kfz-Meister,
- Kfz-Techniker,
- Ingenieure, Bachelor oder Masterabsolventen mit der Fachrichtung Fahrzeugtechnik,
- Lackierer-Meister,
- Karosserieschlosser-Meister oder
- Zweiradmechaniker-Meister.
Für Quereinsteiger ist dieser Beruf aufgrund des immensen erforderlichen Spezialwissens nicht ratsam und tatsächlich auch real auch kaum möglich. Wer das Ziel hat Kfz-Sachverständiger zu werden, sollte demnach zunächst entweder den handwerklichen Weg über eine Berufsausbildung mit anschließendem Meisterkurs absolvieren oder den Weg über ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik wählen. Wer dieses Ziel verfolgt, kann sich gern mit uns in Verbindung setzen. Wir begleiten diesen Weg zum Teil über viele Jahre gern und bieten für Studenten auch die Möglichkeit in unserem Unternehmen die Studium abschließende Bachelor- oder Masterthesis zu betreuen.
Der Kfz-Sachverständige der GUPRO
Die Kfz-Sachverständigen der GUPRO können entweder einen Meistertitel aus dem Kfz-Handwerk oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen. Auf diese Weise stellen wir die Qualität unserer angebotenen Dienstleistungen sicher.
Die Tätigkeitsfelder unserer Gutachter finden Sie auf unserer Homepage hier: Gutachten