Die Notwendigkeit der objektiven Wertfeststellung eines Fahrzeuges kann sehr viele Gründe haben.
Wir bieten die Erstellung von Wertgutachten über:
- den sogenannten Marktwert, nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Vorlage bei den Versicherungen,
- den Wiederbeschaffungswert und den Restwert für eine Schadenregulierung nach dem BGB sowie
- den Wiederherstellungswert eines Oldtimers. Wenige Versicherungen bieten die Möglichkeit neben den üblicherweise geringer ausfallenden Marktwert auch den Wiederherstellungswert auf der Grundlage unseres Gutachtens zu versichern. Somit verringern Sie Ihr Risiko bei einem vollständigen Verlust Ihres Fahrzeuges aufgrund von Diebstahl, Brand oder infolge eines Totalschadens sowie
- den Händlereinkaufs- und Verkaufswert für Automobilhändler oder für Firmenfahrzeuge, bei denen der Händlereinkaufswert für das Finanzamt benötigt wird.