Nach einem Verkehrsunfall kommen viele Fragen auf, welche oftmals zu schnell unvollständig beantwortet werden. Fragen Sie uns unverbindlich und gebührenfrei unter:
Nach einem Verkehrsunfall kommen viele Fragen auf, welche oftmals zu schnell unvollständig beantwortet werden. Fragen Sie uns unverbindlich und gebührenfrei unter:
Alle an einem Unfall beteiligten Personen und anschließend bei der Schadenregulierung beteiligten Organisationen und Einrichtungen besitzen unterschiedliche Interessen. Handeln Sie nicht unüberlegt und informieren Sie sich umfangreich über Ihre Rechte.
Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Ist die Schuldfrage nicht geklärt, kann ein Beweissicherungsgutachten von Nöten sein. Bei schweren Unfällen sollten die Spuren auch an der Unfallörtlichkeit mit Sachverstand gesichert werden. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen ein Unfall mit unklarer Schuldfrage widerfahren ist.
Unsere Schadengutachten dokumentieren den Schaden und sichern die Beweise am Fahrzeug. Auf diese Weise können unter Umständen auch nach der Instandsetzung des Fahrzeuges noch Fragen zum Unfallhergang geklärt werden. In unseren Gutachten nehmen wir Stellung zur Plausibilität mit Bezug zum Schaden und zur Hergangsschilderung. Dieses kann bei Streitigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt zur Klärung beitragen.
Wir ermitteln die tatsächlichen Reparaturkosten sowie den Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeuges. Ferner ermitteln wir, ob das Fahrzeug infolge des Schadens eine zu berücksichtigende Wertminderung erfahren hat.
Mit Hilfe unseres Schadengutachtens ist eine Schadenregulierung fundiert möglich, so dass anschließend keine Fragen unbeantwortet bleiben und bei Streitigkeiten Dritte unabhängig Urteile fällen können.
Für Versicherungen stellt sich sehr häufig die Frage, ob Schäden an Kraftfahrzeugen der Hergangsschilderung des Anspruchstellers zugeordnet werden können oder ob es sich gar um Versicherungsbetrug handeln könnte.
Zunächst gilt die Frage zu beantworten, ob es sich um einen Kasko- oder Haftplichtschaden handelt.
Lassen Sie sich nicht von der Anwendung Ihres Rechtes durch Interessen Dritter abhalten.
Wählen Sie unsere gebührenfreie Gutachter-Hotline: 0800 200 44 10
Kaskoschäden werden unterschieden in Teil- und Vollkaskoschäden. Haben Sie einen Kaskoschaden erlitten, wenden Sie sich zunächst an Ihren Versicherer. Er bestimmt die weitere Vorgehensweise
Mehr erfahrenBei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten des Gutachters hat die gegnerische Versicherung zu tragen.
Mehr erfahrenMo-Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr
Sa: 10:00 bis 13:00 Uhr
Mo-Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr
Sa: 10:00 bis 12:00 Uhr
Di: 08:00 bis 12:00 Uhr
Do & Fr: 13:00 bis 17:00 Uhr
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Do.: 16:00 bis 17:00 Uhr
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