Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat es ermöglicht, dass wir als Partner der GTÜ nun auch für Hersteller Einzelgenehmigungen erstellen können.
Wettbewerb belebt das Geschäft. Wenn Sie in der Vergangenheit mit anderen Sachverständigen-Organisationen zusammen gearbeitet haben, dann testen Sie uns.
Fahrzeuge ohne oder mit erloschener Typgenehmigung oder für die dessen Nachweis nicht erbracht werden kann, benötigen ein sogenanntes Vollgutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
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