Sicherheit für Anhänger - nicht abhängen lassen
Sachverständige Dienstleistungen für Anhänger. Informieren Sie sich nachstehend über unser Dienstleistungsangebot für Anhänger. Egal ob Camper, Kipper, Plattform oder Bootstrailer, wir prüfen und begutachten auch Spezialanfertigungen.
Amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Hauptuntersuchung
Wir führen die vorgeschriebene, amtliche Hauptuntersuchung HU durch. In Ostwestfalen sind wir an mehreren Prüfstellen und diversen Partnerwerkstätten im Einsatz.
Mehr erfahren Änderungsabnahmen
Sie haben Ihr Fahrzeug modifiziert? Bei Vorlage einer Teilegenehmigung, einer allgemeinen Betriebserlaubnis ABE oder eines Teilegutachtens, bescheinigen wir Ihnen den korrekten Anbau in Form einer Änderungsabnahme gemäß §19(3) StVZO.
Mehr erfahren Einzelbetriebserlaubnis
Fahrzeuge ohne oder mit erloschener Typgenehmigung oder für die dessen Nachweis nicht erbracht werden kann, benötigen ein sogenanntes Vollgutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Mehr erfahren Sicherheitsprüfung
§29 StVZO fordert für schwere Nutzfahrzeuge die wiederkehrende Sicherheitsprüfung SP. Sowohl an unseren Prüfstellen, als auch in anerkannten Partnerwerkstätten führen unsere Prüfingenieure die SP durch.
Mehr erfahren Prüfung nach UVV
Gesetzliche Unfallversicherungen erlassen für Unternehmen Vorschriften für Arbeits- und Gesundheitsschutz. An technischen Einrichtungen führen unsere Sachverständigen Prüfungen gemäß Unfallverhütungsvorschriften UVV durch.
Mehr erfahren Sachverständige Dienstleistungen
Schadengutachten
Nach einem Verkehrsunfall kommen viele Fragen auf, welche oftmals zu schnell unvollständig beantwortet werden. Wir ermitteln die tatsächlichen Reparaturkosten sowie den Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeuges. Ferner ermitteln wir, ob das Fahrzeug infolge des Schadens eine zu berücksichtigende Wertminderung erfahren hat.
Mehr erfahren Beweissicherung
Eine Beweissicherung nach einem erlittenen Schaden kann sich aus unterschiedlichen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt als sehr hilfreich erweisen. Insbesondere, wenn im Verlauf der Schadenregulierung der Schadenhergang in Frage gestellt wird oder die Schuldzuweisung nicht eindeutig geklärt werden kann.
Mehr erfahren Wertgutachten
Die Notwendigkeit der objektiven Wertfeststellung eines Fahrzeuges kann sehr viele Gründe haben.Wir bieten die Erstellung von Wertgutachten über Marktwert nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), den Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Schadenregulierung nach dem BGB. Außerdem den Wiederherstellungswert eines Oldtimers sowie den Händlereinkaufs- und Verkaufswert für Automobilhändler und das Finanzamt.
Mehr erfahren Zustandsbericht
Ein Zustandsbericht hilft beim Verkauf Ihres Fahrzeuges. Unsere Gutachter dokumentieren den Zustand und beschreiben die Ausstattung für einen Kaufinteressenten.
Mehr erfahren Oldtimergutachten
Was ist mein Oldtimer wert? Diese Frage wird uns nahezu täglich gestellt. Sie zu beantworten ist jedoch komplexer, als vielfach angenommen.
Wir sagen Ihnen gern worauf es ankommt.
Mehr erfahren Kalkulationen
Wenn die Umstände für eine Schadenregulierung eindeutig geklärt sind oder es sich lediglich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt, ist die Erstellung eines Schadengutachtens nicht zwingend notwendig. Für diesen Fall erstellen wir objektive Reparaturkostenkalkulationen, auf deren Grundlage ein Schaden abgerechnet werden kann.
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