Selbstfahrervermietfahrzeuge unterliegen bei den amtlichen Untersuchungen kürzeren Prüfintervallen.
Sollte Ihr Unternehmen eine eigene Werkstatt betreiben, besteht unter Einhaltung der Vorgaben der Anlage VIIIb StVZO die Möglichkeit, dass wir Ihre und die Fahrzeuge Ihrer Kunden bei Ihnen vor Ort untersuchen dürfen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie noch kein anerkannter Kfz-Prüfstützpunkt sein sollten. Wir beraten Sie hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen.
Auch im Bereich Fahrzeugbewertung und Erstellung von Schadengutachten bei der Beteiligung an einem Unfall, möchten wir Ihnen unsere nachstehenden Dienstleistungen vorstellen.
Sie finden uns in Ostwestfalen-Lippe sicher auch in Ihrer Nähe. STANDORTE