Sicherheitsprüfungen SP nach § 29 StVZO
Unsere Prüfingenieure führen Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKW (ab 7,5 t zGG), deren Anhänger (ab 10 t zGG) und KOM (mit mehr als 8 Sitzplätzen) durch. Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben der terminlich fest definierten Hauptuntersuchung HU auch der Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie entweder auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke.
Die SP hat eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage des Fahrzeugs nach der hierzu im Verkehrsblatt mit Zustimmung der obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie zu umfassen.
Erkundigen Sie sich telefonisch bei uns, an welchen Prüforten wir in der Lage sind auch größere Nutzfahrzeuge zu untersuchen.