Gesetzliche Unfallversicherungen erlassen für Unternehmen Vorschriften für Arbeits- und Gesundheitsschutz. An den folgenden technischen Einrichtungen führen unsere Sachverständigen Prüfungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften UVV durch:
- Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
- Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
- Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische und Grubenheber)
- Leitern und Tritte
- Flüssigkeitsstrahler
- Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
- Rollenprüfstände
- Flüssiggasanlagen
- Verdichter
- Winden-, Hub- und Zuggeräte
- Lastaufnahmemittel
- Arbeitsplatzlüftung
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel