Eine Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die ein Fahrzeugeigentümer für sein Fahrzeug abschließen kann, um selbst verursachte Schäden oder Schäden, die kein Dritter zu verantworten hat abzusichern. Die Kaskoversicherung kann als Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Haben Sie einen Kaskoschaden, dann informieren Sie zunächst Ihren Versicherer. Im Kaskofall haben Sie gemäß den Versicherungsbedingungen zugestimmt, dass die Versicherung weisungsbefugt ist. Das bedeutet Ihre Versicherung entscheidet was als nächstes zu tun ist, wenn Sie Ihren Schaden von Ihrer Versicherung erstattet haben möchten. Sie haben im Vergleich zu einem Haftpflichtfall keinen Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder die freie Wahl eines Gutachters. Sprechen Sie dementsprechend mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung.
Für Versicherungen bieten wir die Erstellung von Schadengutachten gemäß den AKB, den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherungen. Entgegen vieler Behauptungen, dass ein Kaskogutachten grundsätzlich parteiisch sei, ist zu sagen, dass dem nicht so sein muss. Bei der Erstellung eines Gutachtens unter Kaskogesichtspunkten werden andere Voraussetzung unterstellt. Während im Haftpflichtfall nach der geltenden Rechtsprechung für Schadenersatz gemäß BGB ein Gutachten erstellt wird, gelten im Kaskofall die Bedingungen der Versicherung. Jeder Versicherungsnehmer hat bei Abschluss seiner Kaskoversicherung diesen Bedingungen zugestimmt. Unser unparteiisches Gutachten bleibt auch dann unparteiisch, wenn es von einer Versicherung in Auftrag gegeben wird. Der Unterschied besteht lediglich in den zu berücksichtigenden Voraussetzungen.