Ist Ihnen durch einen Dritten ein Schaden zugefügt worden? Dann haben Sie gemäß BGB das Recht auf Schadenersatz!
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat die Rechtsprechung dem Geschädigten umfangreiche Rechte zugesprochen.
So haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Es ist sehr ratsam sich einen unabhängigen Gutachter zu suchen, der auf seinem Gebiet nicht nur Erfahrungen aufweisen kann, sondern auch von Versicherungen anerkannt wird.
Unsere Sachverständigen sind ausgebildet für die Bewertung von Kraftfahrzeugen und die Erstellung von Schadengutachten. Dabei haben Neutralität und Professionalität höchste Priorität für uns, damit Ihr Schadenfall in Ihrem Sinne vollumfänglich erfasst und seitens der gegnerischen Versicherung reguliert werden kann. Dieses Ziel vor Augen, raten wir stets dazu Ihr Recht auf einen Rechtsanwalt wahrzunehmen. Erfahrungsgemäß ergeben sich bei der Schadenabwicklung häufig Schwierigkeiten, die im Nachgang zu unnötigen Sorgen führen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht, wird Ihnen im Vorfeld helfen, dass der Ihnen zugefügte Schaden rechtmäßig ersetzt wird. Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, werden die Kosten für den Anwalt ebenfalls seitens der gegnerischen Versicherung getragen.
Hatten Sie einen Unfall? Informieren Sie sich über unsere gebührenfreie Schadenmelde-Hotline: